Terms and Conditions

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass wir uns um Ihre Reisewünsche kümmern dürfen. Wir vermitteln Ihnen Pauschalreisen oder touristische Einzelleistungen (z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Hotelunterbringung).

Die Verträge über die vermittelten Leistungen (Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen) kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer der jeweiligen Leistung direkt zustande. Hierfür gelten die Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, welche wir Ihnen vor Buchung zur Verfügung stellen.

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») für die Vermittlung von Reiseleistungen von GFVR, Ebnifeld 13, 9523 Züberwangen, Schweiz («Reisevermittler») sorgfältig zu lesen.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Vermittlung von Pauschalreisen und von einzelnen Reiseleistungen (Einzelleistung) hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Reisevermittlers.

  1. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise oder von Einzelleistungen zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar. Die vorgenannte Eingangsbestätigung stellt insbesondere keine Annahme eines Reisevertrags (Pauschalreisevertrag oder Vertrag über Einzelleistungen wie z.B. ein Beförderungs- oder Beherbergungsvertrag) durch den vermittelten Reiseveranstalter oder vermittelten Leistungserbringer dar. Ein Reisevertrag kommt erst mit der Bestätigung des jeweiligen Anbieters zustande.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Vertragspartner (Reiseveranstalter oder Leistungserbringer von Einzelleistungen) gelten ausschliesslich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Mit Buchung der vermittelten Pauschalreise oder vermittelten Einzelleistung akzeptiert der Kunde die ihm zur Kenntnis gebrachten Reise- und Geschäftsbedingen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers, inklusive dessen Umbuchungs- und Annullationsbedingungen. Der Reisevermittler wird nicht Vertragspartei des Kunden für die vermittelte Pauschalreise oder vermittelte Einzelleistung und übernimmt keine Haftung für die von Drittparteien zu erbringenden Leistungen.

  1.  Preisbestimmung, Bezahlung

Der Preis für die vermittelte Pauschalreise oder vermittelte(n) Einzelleistung(en) bestimmt der Anbieter. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitigen Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Nähere Informationen, auch zu den angebotenen Zahlungsarten, sind je nach Reiseart und Art der Leistung den Bestimmungen des Anbieters zu entnehmen.

  1. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird die Buchungsanfrage beim Reiseveranstalter oder Leistungserbringer durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Reiseveranstalter oder Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise oder vermittelte Einzelleistung. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter oder Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Nicht jedoch für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, da sich diese jederzeit ändern können.  

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Reisevermittler garantiert, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Pauschalreise oder Einzelleistung zu ermitteln.

Sonderwünsche nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter oder Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an den Reiseveranstalter oder Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseveranstalters oder Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters oder Leistungserbringers werden.

  1. Reklamationen des Kunden

Ansprüche und Reklamationen müssen gegenüber dem Pauschalreiseveranstalter oder dem Leistungserbringer der Einzelleistung direkt geltend gemacht werden. Sofern diese innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend zu machen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter oder vermittelten Leistungserbringer besteht weder ein Recht noch eine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

  1. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa

Bei der Vermittlung von Pauschalreisen ist der Reisevermittler neben dem Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie über die gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Bestimmungslands zu informieren. Der Kunde ist für die Einhaltung der Einreisevorschriften (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa und für den Nachweis von erforderlichen Impfungen) selbst verantwortlich.

Dies gilt ausdrücklich nicht bei der Vermittlung von Einzelleistungen. In diesen Fällen unterrichtet der Reisevermittler den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen nur dann, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn besondere, dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Buchungsunterlagen enthalten sind.

Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht nicht. Der Reisevermittler gibt keine Zusicherung oder Garantie zur Richtigkeit und Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen ab, da sich diese jederzeit ändern können und auf Angaben von Behörden und/oder Reiseveranstalter beruhen. Eine Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

Übernimmt der Reisevermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.

Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann für seine Tätigkeit selbst ein Serviceentgelt fordern, wenn dieses vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

Der Reisevermittler haftet weder für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten noch für deren rechtzeitigen Zugang beim Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisbestimmungen und den rechtzeitigen Erhalt der erforderlichen Dokumente.

  1. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise für die Reiseleistungen sind Preise der vermittelten Reiseveranstalter oder vermittelten Leistungserbringer von Einzelleistungen. Die vom Kunden dem Reisevermittler zu bezahlenden Serviceentgelte im Zusammenhang mit der Beratung, der Ausarbeitung einer Offerte und allfälliger Abwicklung einer Stornierung oder Umbuchung sowie für weitere Dienstleistungen im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Pauschalreise oder Einzelleistung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte. Allfällige Provisionseinnahmen des Anbieters stehen dem Reisevermittler zu.

Der Anspruch des Reisevermittlers auf Serviceentgelte bleibt bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung der vermittelten Pauschalreise oder vermittelten Einzelreiseleistungen durch den Reiseveranstalter, den Leistungserbringer von Einzelleistungen oder den Kunden bestehen.

  1. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso

Der Reisevermittler ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen des vermittelten Reiseveranstalters oder vermittelten Leistungserbringers zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.

Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann der Reisevermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Reisevermittler und dem Reiseveranstalte bzw. Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der festgelegten Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Annullierungskosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseveranstalters bzw. vermittelten Leistungserbringers.

Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Reisevermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Verrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter oder vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat.

  1. Reiseunterlagen, sonstige Vertragsdokumente

Der Kunde hat die ihm übermittelten Vertrags- und sonstigen Unterlagen des vermittelten Reiseveranstalters oder vermittelten Leistungserbringers über die Pauschalreise bzw. Einzelleistung (insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, aber auch sonstige Unterlagen) auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.  

Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise oder vermittelte Einzelleistung dem Kunden nicht direkt vom Pauschalreiseveranstalter oder einem Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler

Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise oder vermittelte Einzelleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Der Kunde hat die ihm übermittelten Unterlagen (z.B. Reiseunterlagen, Rechnung) umgehen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (siehe auch vorangehende Ziffer 8). Bei Unstimmigkeiten sind diese dem Reisevermittler umgehend anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen in Bezug auf die Personalien des Kunden gemäss Ausweisdokument (Pass oder ID). Der Reisevermittler weist darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer die Leistung verweigern können, wenn die Namen in den Reiseunterlagen nicht mit den Namen in den Ausweisdokumenten übereinstimmen.

Der Reisevermittler übernimmt keinerlei Haftung dafür, wenn es aufgrund allfälliger Abweichungen oder Unvollständigkeiten zu Verzögerungen, Unannehmlichkeiten oder gar dem Ausfall von Reiseleistungen kommt, wenn der Kunden seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt.

Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise oder Einzelleistung hinzuweisen.

  1. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von vermittelten Pauschalreisen und Einzelleistungen

Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullationskosten und Reisezwischenfälle) ist dringend empfohlen. Solche Versicherungen werden vom Reisevermittler auf Wunsch vermittelt und können unabhängig von der Reisevermittlung abgeschlossen werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag direkt mit dem Versicherungsunternehmen zustande kommt.

Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

  1. Haftung des Reisevermittlers

Der Reisevermittler haftet nicht für allfällige Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Pauschalreise oder vermittelten Einzelleistung entstehen.

Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus schuldhafter Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt und wird auf den gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt. Auf jeden Fall haftet der Reisevermittler nur für Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln oder Unterlassen im Zusammenhang mit seiner Vermittlertätigkeit.

  1. Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Vermittlung von Reiseleistungen werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer und weitere spezifische Mitglieder-Informationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde dem Reisevermittler zur Verfügung stellt. Mit der Buchung einer Pauschalreise bzw. Einzelleistung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch den Reisevermittler auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, ist dies dem Reisevermittler mitzuteilen.

Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

Die Daten des Kunden werden zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung des Reisevermittlungsauftrags an Dritte und Drittunternehmen (z. B. Reiseveranstalter oder Leistungserbringer von Einzelleistungen), weitergeleitet. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl der Reisevermittler wie auch die Reiseveranstalter und Leistungserbringer von Einzelleistungen können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten des Kunden an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.

Der Kunde stimmt der Weitergabe an Dritte und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, sind bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ausschliesslich die Gerichte am Firmensitz vom Reisevermittler zuständig.

  1. Diverses

Der Reisevermittler kann diese AGB jederzeit einseitig abändern. Die jeweils geltenden AGB werden auf der Website des Reisevermittlers publiziert oder dem Kunden anderweitig bekannt gegeben.

Die allfällige Ungültigkeit einer Bestimmung oder mehreren Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 03.08.2022 / GFVR GmbH